DEHOGA Ostwestfalen e. V.
Niederwall 47, 33602 Bielefeld
Fon 0521-68574, Fax 02131-7518101
info[at]dehogaow.de, www.dehogaow.de
Das Thema Ausbildung ist für das Gastgewerbe eine DER Zukunftsfragen geworden - eine zunehmende Akademisierung, weniger SchulabgängerInnen und die Anforderungen der Branche an Auszubildende machen die Suche nach geeigneten Auszubildenden oder Arbeitskräften immer anspruchsvoller.
Der DEHOGA bietet Ihnen verschiedene Arten der Unterstützung für ein erfolgreiches Personalmanagement an.
Für die betriebliche Ausbildung und vor allem für die bevorstehende Prüfungsvorbereitung hat der DEHOGA Bayern 28 neue Lernfilme zu verschiedensten prüfungsrelevanten Themen in Küche wie Service produziert und hier in der Playlist Prüfungsvorbereitung: 28 Filme für Ausbildung und Prüfungsvorbereitung Gastgewerbe eingestellt. Die Filme unterstützen Ausbilder und Auszubildende kostenfrei und sind lerngerecht aufbereitet. Sie können sicherlich auch für Betriebe und Auszubildende in NRW eine willkommene Unterstützung in diesen so schwierigen (Ausbildungs-)Zeiten sein.
Am 26. März sind die Änderungen der ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" im Bundesanzeiger veröffentlich worden und damit in Kraft getreten.
Inhaltlich hatten wir Sie über die Änderungen bereits informiert und auch deutlich gemacht, wie wir diese im Einzelnen bewerten. Finden Sie hier eine konsolidierte Fassung der Ersten Förderrichtlinie.
Zusätzlich zu den bisherigen Informationen, enthält die Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger auch Angaben dazu, ab wann bzw. für welche Zeiträume die geänderten Fördertatbestände beantragt werden können. Diese sind wie folgt:
Ebenfalls zusätzlich wurde die Berechnung der Anzahl an Ausbildungsverhältnissen für die Ausbildungsprämien angepasst. Im Unterschied zu der bisherigen Berechnung wird nun nicht mehr der Durchschnitt, sondern die Summe der jeweiligen Ausbildungsverhältnisse für den Vergleich mit der Ausbildungsleistung der letzten drei Jahre herangezogen. Zum besseren Verständnis sollen dazu Rechenbeispiele zur Verfügung gestellt werden. Wie Sie wissen, war ja die ungerechte Berechnungsweise bei der Ausbildungsprämie auch ein Kritikpunkt des DEHOGA. Lassen Sie uns gerne zu gegebenem Zeitpunkt wissen, ob dies mit der neuen Berechnungsweise besser funktioniert.
Das BMBF hat angekündigt, dass die geplanten Änderungen der 2. Förderrichtlinie (Auftrags- und Verbundausbildung) zeitnah in Kraft treten werden. Sobald dies geschehen ist, werden wir Sie darüber gesondert informieren.
Seit August 2022 gilt ein neuer Tarifvertrag für Auszubildende. Dieser Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich.
Den aktuellen Ausbildungsvertrag finden Sie in unserem exklusiven Mitgliederbereich.
Den richtigen Berufsnachwuchs zu finden, ist eine große Herausforderung. Berufsfelderkundungen sind Pflichtbestandteil an allen Schulformen und werden in der 8. Klasse durchgeführt. Sie sind ein gutes Instrument, frühzeitig junge Menschen auf das Gastgewerbe und seine sechs Ausbildungsberufe sowie den eigenen Betrieb aufmerksam zu machen. Mit der Initiative KaoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) besteht eine Möglichkeit, den erfolgreichen Übergang von Schule in den Beruf zu schaffen.
Bieten Sie Schüler/innen die Gelegenheit, an einem Tag „ein oder mehrere“ Berufsfeld/er (Bereich/e) Ihres Betriebes kennen zu lernen und ermöglichen Sie ihnen so einen konkreten Einblick in die Gastronomiebranche.
Eine Berufsfelderkundung ist kein Schnupperpraktikum (!), sondern soll berufliche Tätigkeiten und Arbeitsabläufe realistisch darstellen und erlebbar machen. Die Achtklässler sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Talente und Interessen kennenzulernen.
Durch erste Einblicke in die Berufswelt und die betriebliche Praxis finden Schüler/innen so auch den Weg zu Ihrem Schülerbetriebspraktikum (Klasse 9). Die Schulen müssen eine bestimmte Anzahl Berufsfelderkundungen anbieten.
Den vollständigen Leitfaden finden Sie hier.
Auf der Homepage der jeweiligen Schule in Ihrer Region gibt es oftmals einen Berufsfeldkoordinator, den kontaktieren und nach den nächsten Berufsfelderkundungstagen/Woche in der jeweiligen Schule fragen, oder direkt über das Sekretariat in Erfahrung bringen.
Generell macht es Sinn eine Schule aus dem nahen Umkreis seines Betriebes zu wählen und mit dieser zusammen zu arbeiten, denn die Schulen helfen ihren Schüler/innen einen geeigneten Betrieb für ihre Berufsfelderkundung zu finden. Eine geeignete Schule in Ihrer Region finden Sie über die kommunale Koordinierungsstelle Ihres Kreises ebenso eine Datenbank in der man aktiv Berufsfelderkundungstage anbieten: http://www.kaoa-praxis.de/
Berufsfelderkundung dienen der Berufsorientierung junger Menschen (Schüler/innen). Sie finden in der 8. Klasse (meist im Zeitraum Feb.-März) statt. Den Berufsfelderkundungen folgt in der 9. Klasse dann das Schülerbetriebspraktikum. Das Datum des Berufsfelderkundungstages erfahren Sie über den Berufsfeldkoordinator der Schule bzw. des Sekretariates.
Wenn Sie mit ihrem Beitrieb mehrere Berufsfelder (Küche, Service, Housekeeping, Rezeption, Systemgastronomie) vorstellen möchten, dann ist das ebenso möglich wie die Erkundung eines Berufsfeldes.
Der Berufsfelderkundungstag findet im eigenen Betrieb (Hotel oder Gaststätte) statt. Zeitlich sollte eine Berufsfelderkundung einen Schultag umfassen. Für die Schüler/innen fällt an diesem Tag der Unterricht an der Schule aus. Sie fahren selbständig an diesem Tag zu Ihrem ausgewählten Betrieb. Schüler/innen sind nicht nur Zuschauer, sondern erkunden auch gerne aktiv die beruflichen Felder.
Dies richtet sich nach den Möglichkeiten des Betriebes. Sowohl kleinere Gruppen, als auch für einzelne Schüler ist ein Berufsfelderkundungstag möglich.
Die Berufsfelderkundung ist eine Schulveranstaltung, sodass die Jugendlichen über den Schulträger bei der Unfallkasse NRW versichert sind. Auch hinsichtlich einer Haftpflichtversicherung sind die Schülerinnen und Schüler abgesichert: Die Schulträger kommen als Selbstversicherer für Haftpflichtschäden auf, sofern die Schülerin oder der Schüler als Schadenverursacherin oder Schadenverursacher in Regress genommen werden kann. Schülerinnen und Schüler müssen für die BFE vom Betrieb nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden.
In der 9. Klasse steht dann für die Schüler/innen ein 3-wöchiges Praktikum an. Gut, wenn man dann über einen positiven Eindruck im Gedächtnis geblieben ist und sich Schüler/innen die zum Berufsfelderkundungstag da waren für ein Praktikum melden.
In der 8. 9. und 10. Klasse der „Hauptschule“ gibt es für Schüler/innen mit gefährdeter Abschlussperspektive die Option eines Langzeitpraktikums. Dieses Langzeitpraktikum läuft ein Jahr und die Schüler/innen kommen dann an ein oder zwei Tagen in ihren Betrieb. Sie sollen sich mit der Arbeitswelt vertraut machen und eine Chance auf eine Ausbildung möglicherweise „ohne“ vorherigen Schulabschluss bekommen. Diese Schüler/innen werden von den jeweiligen Hauptschulen ausgesucht und auf diese Möglichkeit angesprochen.