DEHOGA Ostwestfalen e. V.
Niederwall 47, 33602 Bielefeld
Fon 0521-68574, Fax 02131-7518101
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Zu einer unserer wichtigsten Aufgaben gehört die Tarifarbeit. Wir sind zusammen mit der Gewerkschaft NGG Tarifpartner für das Gastgewerbe in NRW und handeln im Rahmen der grundgesetzlich festgeschriebenen Tarifautonomie. In unseren Zuständigkeitsbereich fallen der Manteltarifvertrag, der Entgelttarifvertrag und der Ausbildungstarifvertrag.
Die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro stellt die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie in Frage, wobei nicht die Höhe, sondern der Prozess zur Festlegung durch den DEHOGA NRW scharf kritisiert wird. Das jetzige Vorgehen bedeutet, dass das Thema gesetzlicher Mindestlohn und dessen Erhöhung künftig zum Spielball politischer Interessen werden wird, vor allen Dingen vor Wahlen.
"Wir wissen, dass die Umsetzung nach zwei Jahren Corona-Pandemie und ihren massiven Auswirkungen eine große Herausforderung für unsere Branche ist", betont Andreas Büscher, zuständiger Regionalpräsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. "Aber wir wollen mit diesem Abschluss ein positives Zeichen, ein Zeichen der Wertschätzung für unsere Beschäftigten setzen und damit auch ein Zeichen für die Zukunft des Gastgewerbes mit sicheren Arbeitsplätzen."
Beginn und Ende
Entgelterhöhungen
Ausbildungsvergütungen
Das Merkblatt und den Entgelttarifvertrag finden Sie in unserem exklusiven Mitgliederbereich unter der Kategorie Tarife & Löhne.
14.06.2016
27.05.2016